Mythos Kleingewerbe - Teil 2 Kleingewerbe ist nur fürs Finanzamt „klein“: Pflichten, Umsatzsteuer, LUCID, Reverse Charge & echte Erfahrungen aus meinem Handmade-Onlineshop.
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„Aber ich habe doch ein KLEINgewerbe angemeldet?!?“
Diesen Satz habe ich in den letzten Jahren nicht nur einmal gehört, ich gebe zu: ich habe ihn auch bereits häufiger selber gedacht. Fakt ist aber: das sogenannte KLEINgewerbe gibt es nur für das Finanzamt. Was das genau heißt bzw was meine eigenen Erfahrungen damit sind, folgt heute in Teil 2
Wie schön, dass euch der erste Teil über den Einkauf in meinem kleinen Unternehmen so gut gefallen hat. Ich habe wahnsinnig viele Rückmeldungen erhalten und das freut mich total. Grund genug Euch heute wieder mitzunehmen. Ich dachte, ich fasse ein paar „Abteilungen“ zusammen und mache einen kleinen Exkurs zum Thema „KLEINgewerbe“
Der schnelle Start – und die große Motivation
Den Gewerbeschein kann man innerhalb von 5 Minuten auf einem Gemeindebüro anmelden. Der Weg zum Gewerbe ist also ganz kurz und in meinem Fall sogar eher zufällig, denn ich habe das Gewerbe bzw die Gebühr und das vorausgefüllte Formular zu Weihnachten bekommen. Als Motivation, als Zeichen: Wir glauben an Dich.
Die ersten Wochen: Realität statt Romantik
Was dann allerdings alles folgte, war damals eine echte Herausforderung und fast hätte ich innerhalb der ersten vier Wochen bereits wieder das Handtuch geworfen. Denn noch bevor man mit dem frisch angemeldeten Gewerbe auch nur einen Cent verdient hat, kommen die ganzen Pflichten. Was man ganz oft unterschätzt: das Wort klein in Kleingewerbe ist lediglich für das Finanzamt relevant und bezieht sich einzig und allein darauf, dass man keine Umsatzsteuer abführen muss. Bis zu einer Grenze von 25.000 Umsatz im vorangegangenen Jahr ist man Umsatzsteuer befreit (Stand 13.02.2026) und führt ein Kleingewerbe. Beachte: Umsatz ist die Gesamtsumme aller Einnahmen und nicht der Gewinn.
Kleingewerbe heißt nicht: Weniger Pflichten
Die Regelung des Kleingewerbes entbindet dich aber nicht von diversen anderen Pflichten, wie der Zugehörigkeit zu einer Kammer,den Fragebogen zur Gewinnerzielungsabsicht, das Anschließen an das Duale System (Verpackungsverordnung), das Eintragen in das zentrale Register für Verpackungen (Lucid), das vorhalten von Rechtstexten wie AGB und Datenschutzverordnungen (wenn du im Internet verkaufst), die Beantragung einer UstID (wenn du auf Online Marktplätzen verkaufst), eine Versicherung, die Buchführung (Rechnungen, EÜR, Jahres Umsatzsteuererklärungen), das Kennzeichnen Deiner Produkte (Produktkennzeichnungsverodnung) sowie, die Produktsicherheitsverordnung (GPSR). Als ich mich dafür entschieden habe, hauptberuflich selbstständig zu sein, kam selbstverständlich noch die Krankenkasse und die dazugehörige Gebühr sowie die Fragestellung nach dem richtigen Vorsorgemodell in Puncto Rente hinzu -> denn: dafür ist man ab sofort selber verantwortlich und hat keinen Arbeitgeber mehr, der sich diese Beiträge mit dir teilt!
Die Liste hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit
Lernen durch Fragen – und durch Facebook-Gruppen
Manches erreicht dich unaufgefordert per Post, anderes musst du selber erarbeiten. Dich informieren, lesen und erfragen. Mir haben dabei diverse Facebook Gruppen sehr geholfen. Denn leider ist es oft so, dass man offizielle Stellen zwar anrufen kann, dort aber noch lange nicht alle Informationen vorhanden sind. Ein Beispiel:
Mit der Eintragung des UstID führt etsy keine Umsatzsteuer mehr auf die Gebühren deines Shops ab. Etsy „schenkt“ dir diese Gebühren vorerst, damit Du sie dann an das deutsche Finanzamt überweisen kannst. Dies ist im Zuge des Reverse Charge Verfahrens innerhalb der EU möglich. Als ich selber noch nicht Umsatzsteuerpflichtig war, hat mich das doch sehr irritiert und ich wußte gar nicht, wie ich diese Umsatzsteuermeldung nun an das Finanzamt entrichten sollte - FunFact: mein zugehöriges Finanzamt hatte zu diesem Zeitpunkt noch nie von diesem Verfahren gehört. Wir haben es uns dann gemeinsam erarbeitet - zwei Tage lang - am Telefon. Mittlerweile für mich ein alter Hut, damals eine weitere Hürde die ich nehmen musste.
Verpackungsverordnung & LUCID – ein Dauerbrenner
Die Verpackungsverordnung hat sich in der Zeit meiner Tätigkeit auch verändert und soll sich auch nochmal in diesem Jahr verändern: Bisher musste man sich einem Entsorger innerhalb des Dualen Systems anschließen und Gebühren auf die von dir in den Umlauf gebrachte Verpackung zahlen. Dabei schätzt du im Voraus eine Menge an Verpackung (Papier, Glas, Verbund) und lizenziert die Verpackung. Nach Entrichtung deiner Gebühren, musst du nur im Laufe des Jahres tätig werden, wenn du merkst, dass du mehr in den Verkehr bringst als vorab geschätzt. Vor ein paar Jahren kam dann LUCID dazu -> in das zentrale Register muss sich nun jeder eintragen, der Verpackungen in Umlauf bringt und zwar mit der jeweiligen Menge und dem lizenzierten Entsorger. Es sollte zu mehr transparenz führen. Für dieses Jahr ist eine weitere Änderung vorgesehen - es könnte sein, dass die Lizenzierung innerhalb Deutschlands wegfällt - das wäre doch mal was!
Rechtstexte, Abmahnungen und die Angst im Hintergrund
Wenn du im Internet verkaufst brauchst du zwingend ein Impressum mit Ladungsfähiger Adresse zusätzlich AGB und Datenschutz sowie Widerrufsbelehrung. Ich habe mich schon sehr früh für die IT Rechtkanzlei und den dazu gehörigen Update Service entschieden und bin nach wie vor sehr, sehr zufrieden. Durch den Newsletter ist man immer recht zeitnah informiert, wenn mal wieder Änderungen anstehen. Für 2026 sind 2 weitere große Änderungen angedacht und stellen mich aktuell wieder vor Umsetzungsschwierigkeiten,aber ich bin mir sicher auch dort frühzeitig eine Lösung zu finden. All diese Änderungen haben meist eigentlich das Ziel die „Großen“ zu treffen oder die Länder, die die EU mit billigen und meist gefährlichen Produkten fluten. Meist ist es aber leider so, dass diese Firmen sich dafür gar nicht interessieren. Abmahnungen oder andere rechtliche Konsequenzen fürchten da eher die kleinen Lichter wie ich, für die es schnell existenzbedrohend werden kann, wenn man nicht rechtzeitig reagiert, weil man schlicht KEINE Rechtsabteilung hat, sondern alles in Personalunion ist. Ich habe mir daher eine wöchentliche Routine im querlesen in den Gruppen, aber auch in Newslettern erarbeitet. Und doch hat man im Hinterkopf immer, dass man etwas überlesen haben könnte.
Urheberrecht & Lizenzstoffe – ein klares Nein
Abmahnungen sind im Internet tatsächlich eine allgegenwärtige Angst. Sei es im Wettbewerb oder aber auch im Urheberrecht. Es ist unfassbar, welche Worte oder Ausrufe mittlerweile im DPMA geschützt wurden und man muss wirklich höllisch aufpassen, nicht versehentlich in eine solche Falle zu tappen. Ganz oft werde ich zum Beispiel gefragt, ob ich Stoffe von Anna und Elsa oder Paw Patrol habe. Kurz: NEIN! Diese Stoffe oder gar Stickdateien fallen unter das Urheberrecht und Lizenzen dafür sind absolut unerschwinglich in meinem Bereich. Aber gerade der Rechteinhaber von Anna und & Elsa sucht das Internet regelmäßig nach Verstößen ab. Die Abmahnungen sind dort sehr schnell vierstellig bis fünfstellig. Deshalb von mir ein klares NEIN zu Lizenzstoffen und Co. Aber der Fairnesshalber: auch alle von von mir genutzten Stickdateien und Schnitte fallen unter das Urheberrecht. Manche Designer erlauben die Nutzung im Kleingewerblichen Bereich (Achtung: hier bezieht sich die Regelung auf die Menge, im Zweifel: nachfragen), bei anderen kann man gesonderte Lizenzen erwerben. Was nicht erlaubt ist: diese Arbeiten als deine eigenen auszugeben. Nutzt du diese Schnitte und Dateien musst du in der Regel den Urheber angeben.
Ausblick: Verpackung & Versand
Und so könnte ich noch diverse Beispiele anführen, wie zum Beispiel mein Lieblingsbeispiel „Transportweg“ und die dafür beauftragten Dienstleister. Aber das würde den Text hier sprengen und folgt dann wohl in einem weiteren Teil zum Thema Verpackung und Versand
Ich hoffe, ich hab euch ein paar Informationen an die Hand geben können und freue mich wieder auf einen tollen Austausch
Habt es fein
Steffi